Kantonale Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit

Letzte Aktualisierung: März 2024    Text: Bianca Körner von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR).

Viele einheimische Wildtiere pflanzen sich in den Frühlingsmonaten fort. Während dieser «Brut- beziehungsweise Setzzeit» werden Hundehaltende in einigen Kantonen dazu verpflichtet, ihre Hunde im Wald an der Leine zu führen. Wir bitten alle Hundehaltende dafür zu sorgen, dass ihre Hunde die Wildtiere weder stören noch jagen - unabhängig davon, ob in ihrem Kanton eine entsprechende Leinenpflicht besteht.

Die generelle Leinenpflicht ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausgestaltet. In den Frühlingsmonaten, in denen viele Wildtiere setzen und brüten, sehen manche Kantone zum Schutz des Wildes strenge Vorschriften für das Ausführen von Hunden im Wald vor.

Jeder Kanton setzt die Leinenpflicht für die Brut- und Setzzeit selber fest 

Jeder Kanton verfügt über eine eigenständige Regelung betreffend Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Entsprechende Regelungen finden sich - je nach Kanton -  sowohl in kantonalen Jagd- und Hundegesetzen als auch in den dazugehörigen Verordnungen.

Kantone haben die Möglichkeit, gewisse Bestimmungen betreffend Hundehaltung den einzelnen Gemeinden zu überlassen. Es gilt daher, sich bei der jeweiligen Gemeinde zusätzlich über das kommunale Recht zu informieren und örtliche Beschilderungen zu befolgen. Einen Überblick über die hunderelevanten Bestimmungen der verschiedenen Kantone finden Sie hier.

Im Folgenden erläutern wir gerne einige Beispiele zur Leinenpflicht in den einzelnen Kantonen:

Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Thurgau, Uri, Solothurn, Luzern & Zürich

So müssen beispielsweise in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Thurgau und Uri Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und an Waldrändern an der Leine geführt werden. In den Kantonen Zürich und Luzern gilt diese Pflicht sogar bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. Der Kanton Solothurn beschränkt die Leinenpflicht während dieser Zeit hingegen auf den Wald. Basel-Landschaft sieht ausserdem eine ganzjährige Leinenpflicht in Wildruhegebieten vor. 

Kantone Freiburg, Neuenburg, Genf, Schaffhausen & Waadt

Freiburg, Neuenburg, Schaffhausen, Genf und Waadt sehen für die Leinenpflicht eine etwas kürzere Zeitspanne vor.

Während in den Wäldern von Schaffhausen und Neuenburg Hunde vom 15. April bis zum 30. Juni an der Leine geführt werden müssen, gilt entsprechende Pflicht in Freiburg, Genf & Waadt vom 1. April bis zum 15. Juli.

In Schaffhausen gilt die Leinenpflicht zudem in unmittelbarer Waldnähe und im Kanton Waadt zusätzlich am Waldrand und auf angrenzenden Wiesen.

Kantone Ob- & Nidwalden

In Ob- und Nidwalden gilt in den Wildruhegebieten vom 1. beziehungsweise 15. Dezember bis zum 30. April eine generelle Leinenpflicht, die sich in manchen Gebieten bis in die Sommermonate erstreckt.

In Nidwalden sind die Hunde in den Wildruhegebieten Lauelenegg-Nätschen, Arven-Scheligsee und Scheidegg bis am 15. Juni und im Wildruhegebiet Trübsee/Alpelen vom 1. November bis 15. Mai an der Leine zu führen.

In Obwalden gilt die Leinenpflicht in den Gebieten Schlierengrat, Nüwenalpwald, Schattenberg, Rosalp/Gerlisalp/Gemsgrube, Bärengraben, Teufimatt und Ross-/Dälenboden bis am 15. Juli.

Kantone Glarus & Wallis

Bislang noch keine generelle, sondern eine auf einzelne ausgeschilderte Gebiete beschränkte Leinenpflicht besteht im Kanton Wallis. In Glarus sind Hunde in den Wäldern und am Waldrand das ganze Jahr über anzuleinen, wobei Jagd- und Gebrauchshunde von dieser Regelung ausgenommen sind.

Gibt es Vorschriften in Bezug auf die Leine? 

Da die Gesetze auf das Wohl der Wildtiere ausgerichtet sind, spielt die Länge oder Art der Leine keine Rolle. Auch die Verwendung einer langen Schlepp- oder Flexileine ist zulässig, solange der Hundehaltende diese festhält und den Hund damit kontrollieren kann. Auf diese Art und Weise kann den Hunden trotz Leinenpflicht ein gewisser Bewegungsfreiraum geboten werden. 

Wichtig:
Lange Leinen (Bsp. Schlepp- oder Flexileinen) sollten aus gesundheitlichen Gründen nur an einem gut sitzenden Brustgeschirr und niemals an einem Halsband befestigt werden.

Überblick über die kantonalen Bestimmungen

Einen Überblick über die hunderelevanten Bestimmungen der verschiedenen Kantone finden Sie hier.


Weitere Informationen

Erfahren Sie mehr zum Thema Brut- und Setzzeit im Fachbeitrag von hundeherz.ch:

  • Was passiert, wenn ich mich nicht an die Leinenpflicht halte?
  • Kann mein Hund abgeschossen werden, wenn er beim Wildern erwischt wird?
  • Warum ist es problematisch, wenn mein Hund Wild jagt?
  • Meldepflicht bei Vorfällen?

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Quelle: hundeherz.ch
© Dieser Beitrag wurde geschrieben von Bianca Körner von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR).


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