Teilnahmebedingungen

Ansprechpartner und alleiniger Verantwortlicher ist die Meiko Heimtierbedarf AG, Anglikerstrasse 89, 5612 Villmergen (nachfolgend «Meiko» genannt).

Was gibt es zu gewinnen?
Die Gewinne werden auf der entsprechenden Teilnahme-Seite (www.meiko.ch/gewinnspiel) aufgeführt. Barauszahlungen und Rechtsweg sind ausgeschlossen.

Wie kann man am Gewinnspiel teilnehmen?
Die Anleitung zur Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt auf der entsprechenden Teilnahme-Seite (www.meiko.ch/gewinnspiel). Die Teilnahme an der Verlosung erfolgt unabhängig von einer Bestellung bzw. einem Kauf. Es besteht kein Kaufzwang.

In welchem Zeitraum findet das Gewinnspiel statt?
Der Zeitraum des Gewinnspiels wird aus der entsprechenden Teilnahme-Seite (www.meiko.ch/gewinnspiel) angegeben. Der Teilnahmeschluss und der Zeitpunkt der Auslosung werden individuell festgelegt und angegeben.

Wer kann am Gewinnspiel teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind in der Schweiz wohnhafte, natürliche Personen, ausgenommen Mitarbeitende von Meiko und ihrer Konzerngesellschaften, sowie der am jeweiligen Gewinnspiel beteiligten von Meiko beauftragten Partnerunternehmen. Die Teilnahme von Minderjährigen setzt das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters voraus. Gewinne, die sich auf die Teilnahme an einem Anlass beziehen, gelten auf den Namen der teilnehmenden Person und sind nicht auf Drittpersonen übertragbar. Eine Mehrfachteilnahme ist ausgeschlossen.

Was muss bei der Teilnahme am Gewinnspiel beachtet werden?
Die Teilnehmer verpflichten sich, keine rechtswidrigen, anstössige, obszöne, pornografische, schockierende, diskriminierende, hasserfüllten oder vulgäre Inhalte zu teilen. Inhalte müssen zudem frei von Viren, Trojanern und anderen Codes sein. Bei Verstoss behält sich Meiko vor, die Teilnehmer ohne vorgängige Information vom Gewinnspiel auszuschliessen und deren Inhalte zu entfernen.

Wie werden die Gewinner ermittelt?
Unter allen Teilnehmern werden die Gewinner durch einen Juryentscheid von Meiko ermittelt, sofern im Beitrag nicht eine andere Form der Gewinnermittlung kommuniziert wurde.

Wie werden die Gewinner benachrichtigt?
Die Gewinner werden schriftlich durch Meiko benachrichtigt. Gewinner, die sich innerhalb von vier Wochen nicht auf die Gewinnbenachrichtigung hin melden, verlieren ihren Gewinnanspruch. Für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten ist allein der Teilnehmer verantwortlich.

Wie wird der Gewinn übermittelt?
Der Gewinn kann zu einem vereinbarten Zeitpunkt in einer der Meiko Filialen abgeholt werden oder wird per Post zugestellt. Die Gewinne werden nur innerhalb der Schweiz übergeben.

Sprache
Die Gewinnspiele auf www.meiko.ch werden ausschliesslich in Deutsch und Französisch durchgeführt.
Newsletter
Alle Teilnehmer des Gewinnspiels werden in die Empfängerliste des Newsletterversandes aufgenommen. 

Datenschutzbestimmungen
Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre im Rahmen eines Gewinnspiels eingereichten Bilder oder Videos veröffentlicht werden dürfen. Ebenso erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die Namen der Gewinner veröffentlicht werden dürfen. Die Teilnehmer erklären sich schliesslich damit einverstanden, dass die im Rahmen eines Gewinnspiels eingereichten Bilder oder Videos von Meiko im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung über das Gewinnspiel auch in anderen Kanälen verwendet werden dürfen.

Urheberrecht
Der Teilnehmer erklärt, der Urheber der geteilten Inhalte zu sein und die exklusiven oder nicht exklusiven Rechte daran nicht an Dritte vergeben zu haben. Er befreit Meiko von allen Forderungen oder Ansprüchen in Bezug auf materielles oder geistiges Eigentum am geteilten Inhalt. Er bestätigt, alle für die Verbreitung und Veröffentlichung seines Inhaltes erforderlichen Rechte zu besitzen und dass die entsprechenden Inhalte nicht gegen Rechte Dritter (einschliesslich Persönlichkeitsrechte) verstossen, auch wenn darauf Drittpersonen abgebildet oder genannt werden.

Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist soweit gesetzlich zulässig, ausschliesslich das für Villmergen zuständige Gericht (Bremgarten AG). Es gilt das schweizerische materielle Recht.

Villmergen, 17. März 2021